Wahlarzt Orthopädie

Die Vorteile Ihres Besuches bei mir als Ihr Wahlarzt sind:

  • deutlich mehr Zeit für Sie

  • flexible Ordinationszeiten (Abendordinationen, Wochenend-Ordination)

  • kurze Wartezeiten auf einen Termin

  • kaum Wartezeiten in der Ordination

  • ausreichend Zeit für Untersuchungen und Diagnostik

  • ausreichend Zeit für verständliche und genaue Befundbesprechungen

  • mehr Service für Sie!

Unterschied

Was ist der Unterschied zwischen einem Wahlarzt und einem Vertragsarzt der Gebietskrankenkasse?

 

Beim Wahlarzt zahlt der Patient das ärztliche Honorar zuerst selbst.

Nach Bezahlung des Honorars können Sie bei Ihrer Krankenkasse (SGKK, BVA, SVA, KFA, VAEB) eine Kostenerstattung beantragen, welche bis zu 80% des Honorars beträgt.
Wir akzeptieren Barbeträge und Zahlung per Erlagschein/e-banking.

Antrag auf Kostenrückerstattung

Es werden beim Besuch eines Wahlarztes grundsätzlich lediglich jene Tarife rückerstattet, welche in der Honorarordnung für Vertragsärzte vereinbart wurden.

 

Sollten die erbrachten Leistungen von der GKK anerkannt werden, dann besteht ein Anspruch auf eine Kostenerstattung in der Höhe von bis zu 80 % jenes Tarifes, den ein Vertragsarzt für dieselbe Leistung erhalten hätte (§ 131 Abs 1 ASVG).

Es bestehen allerdings Beschränkungen und Ausschluss für die Kostenerstattung. Aus diesem Grund ist es mir nicht möglich eine allgemein gültige Preisliste für Sie zu erstellen.
Scheuen Sie sich deshalb nicht, vor Beginn der Behandlung nach einem individuellen Kostenvoranschlag zu fragen. Leistungen, die auch ein gleichartiger Vertragsarzt nicht verrechnen könnte (Verrechnungsbeschränkungen) werden grundsätzlich auch bei einem Wahlarzt nicht erstattet.

Abwicklung

Nach Bezahlung der Honorarnote lassen Sie der Krankenkasse das ausgefüllte Formular “Antrag auf Kostenerstattung” zusammen mit der Originalhonorarrechnung und dem Zahlungsnachweis (Zahlungsbestätigung auf Rechnung oder Zahlungsabschnitt bei Überweisung) zukommen.

 

Wir sind Ihnen gerne beim Ausfüllen des Antrages behilflich. Sprechen Sie uns darauf an!

Nach einer Zusatzvereinbarung mit der SGKK werden die von mir ausgestellten Rezepte für Sie wie ein Kassenrezept behandelt, Sie können daher dieses in jeder Apotheke ohne Umschreiben sofort einlösen.

Termin vereinbaren!

Ich freue mich darauf, Sie in meiner Ordination begrüßen zu dürfen!

+43 660 3545798 E-Mail